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Informationen der Gemeindeverwaltung vor allem an Eigenheimbesitzer, aber auch an alle anderen Bürger. An Beispielen wird versucht, manchen Sachverhalt anschaulich darzustellen. Die Themensammlung wird laufend erweitert. Melden Sie nicht abgedeckte Fragen über "Kontakt". Vielen Dank dafür.
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Dachgauben - DG-Ausbau - Stellplätze Ein aktueller Antrag auf den Einbau von Dachgauben führte u.a. zur grundsätzlichen Aktualisierung des Bebauungsplans. Es ist nun geregelt, wie einzubauende Dachgauben auszusehen haben und wie zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoß samt erforderlicher Stellplätze zu handhaben ist. Genauere Angaben finden Sie in der mit Download zur Verfügung stehenden Datei. Bayernboden-Gebiet I (Ost) [44 KB]
= östlich der Karl-Böhm-Straße und Bayernboden-Gebiet II (West) [44 KB]
= westlich, also das EGN-Gebiet
Beide Fassungen sind gleich. Zur Info -was ist ein Zwerchgiebel?- Antwort: Zwerchgiebel ist ein quer zum Hauptgiebel verlaufender Giebel. Die Frage erübrigt sich eigentlich, weil ja nur Schleppgauben (wie eine eckige Dachluke) erlaubt werden.
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Informationen der Gemeindeverwaltung zu Wertstoffhöfen, Abfallkalender, Problemabfall, Altpapier und Sperrmüll Dazu folgender Link: http://www.vatnet.de/wirtschaft/abfall/index.php
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Die Bediensteten der Gemeinde achten auf die Einhaltung der Regelung. Diese gilt vor allem für die der Öffentlichkeit gewidmeten Straßen und Bürgersteige.
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Informationen der Gemeindeverwaltung zur momentan geltenden Baumschutz-Verordnung.
Antworten auf Fragen aus der alltäglichen Praxis. Dazu folgender Link: http://www.vatnet.de/wirtschaft/abfall/baumschutz.php
Auch können Sie den Text der Verordnung in seiner Gesamtheit lesen. Dazu folgender Link: http://www.vaterstetten.de/rathaus/formular/formular/baumvo.pdf
Für den "Ernstfall" das Formular der Gemeindeverwaltung ausfüllen. Dazu folgender Link: http://www.vaterstetten.de/rathaus/formular/formular/baumschutz.pdf
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Innerhalb des Siedlungsgebietes sind alle Wege im Status von Privatwegen. Fragen von Zuständigkeiten betreffen immer die Menge der am jeweiligen Weg anteilig beteiligten Eigentümer. Der frühere Vorsitzende, Herr Harttmann, hat sich vom Katasteramt in Ebersberg die entsprechenden Pläne der Grundstücksteile beschafft. Kopien sind über ihn erhältlich. Damit kann jedes EGN-Mitglied ersehen, welche Grundstücke an einer Gemeinschaftsfläche beteiligt sind.
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Verglasung von Balkonen Die dabei entstehende erweiterte Wohnfläche bedarf derzeit einer Baugenehmigung per Bauantrag, auch wenn die Baulinie nicht überschritten wird. Das gilt also auch für Wintergärten jeder Art.
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Neueste Information: So lange an den Außenmauern nichts verändert wird, bestehen Chancen, auch ohne Baugenehmigung verändern zu dürfen. Die im Foto gezeigte Balkonverglasung könnte also ohne "Papierkrieg" möglich sein. Anbauten sind aber nach wie vor genehmigungspflichtig.
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